AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mager Glas GesmbH, FN 114356x, Seeböckgasse 19, 1160 Wien

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsverkehr der Mager Glas Gesellschaft m.b.H., im Folgenden „MagerGlas“, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von MagerGlas ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.

2. Unternehmensgegenstand

2.1. MagerGlas fertigt Bauteile und Konstruktionen aus Glas und baut diese ein. 2.2. MagerGlas handelt mit Glaserzeugnissen und liefert diese an Kunden. 2.3. Leistungen von MagerGlas richten sich sowohl an Verbraucher (B2C) als auch an Unternehmer (B2B).

3. Angebot & Vertragsabschluss

3.1. Angebote von MagerGlas sind, sofern am jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vermerkt ist, 30 Tage gültig. 3.2. Mit Annahme des Angebotes kommt der Vertrag zustande.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, MagerGlas bei der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen 4.2. Er wird alles in seiner Macht stehende unternehmen, um MagerGlas Zutritt zu Räumlichkeiten zu gewähren und Personen mit Entscheidungsbefugnis bereitzustellen, sodass MagerGlas bei der Leistungserbringung nicht behindert wird. 4.3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht auch nur fahrlässig, hat er MagerGlas die hierdurch entstandenen Nachteile zu vergüten. 4.4. Der Kunde ist verpflichtet, die von MagerGlas erbrachten Leistungen abzunehmen (zB. Lieferschein) bzw. bei der Ab- nahme digital oder physisch anwesend zu sein. Kommt dieser Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, gelten Leistungen mit Übermittlung einer elektronischen Dokumentation durch Magerglas an den Kunden als abgenommen. 4.5. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz einer schriftlichen Mahnung nicht nachkommt, ist MagerGlas bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten von seiner Leistungspflicht befreit. 4.6. Der Kunde hat die Produkte von MagerGlas entsprechend zu pflegen und sorgfältig zu behandeln.

5. Lieferungs- und Leistungstermine

5.1. Die Lieferung bzw. Leistungserbringung durch Magerglas erfolgt nach Materialverfügbarkeit. 5.2. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, MagerGlas Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu bezahlen. 5.3. MagerGlas kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. 5.4. Erfolgt keine Formale Übernahme, gelten mangels berechtigter Einwände des Kunden die Arbeiten binnen 3 Tagen ab Fertigstellung als übernommen, wenn dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wurde oder diese ihm bekannt sein musste.

6. Entgelt

6.1. Preise für die Leistungen von MagerGlas sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. 6.2. Sofern nichts vermerkt ist, verstehen sie sich exklusive Fracht-, Liefer-, Versandkosten bzw. Mehrwertsteuer. 6.3. Sofern das Angebot keine abweichenden Regelungen enthält, hat der Kunde 50 % des vereinbarten Entgelts nach Annahme des Angebots und 50 % nach Leistungserbringung zu entrichten. 6.4. MagerGlas ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen bzw. Material-kosten als Akontozahlung vor deren Bestellung vom Kunden zu fordern und die Bestellung vom Zahlungseingang abhängig zu machen.

7. Preisänderung

7.1. MagerGlas ist berechtigt, Entgelte bzw. Preise zu ändern, wenn sich Kosten, die nicht in der Sphäre von MagerGlas entstehen (Lieferkosten, Materialkosten, Arbeitnehmerkosten, Energiekosten, Transportkosten etc.) ebenfalls ändern. 7.2. Preisänderungen iHv 25 % des Nettopreises einer jeweiligen Leistung sind vom Kunden hinzunehmen. 7.3. Die Preisänderungen sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Ändert sich das vereinbarte Nettoentgelt um mehr als 25%, kann der Kunde binnen 14 Tagen schriftlich (§ 886 ABGB) widersprechen. In diesem Falle hat MagerGlas das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu den ursprünglichen Bedingungen zzgl 25 % Erhöhung auszuführen. Widerspricht der Kunde nicht, ist er an die Preisänderung gebunden.

8. Gewährleistung

8.1. MagerGlas leistet dafür Gewähr, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen dem Vertrag entsprechen. MagerGlas haftet also dafür, dass die Leistung die bedungenen oder die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. 8.2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Leistungen binnen 3 Tagen nach deren Erbringung zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gilt der Zeitpunkt der Erkennbarkeit. 8.3. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so können Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend gemacht werden. 8.4. MagerGlas ist berechtigt, die Art und den Zeitraum der Gewährleistung zu bestimmen. 8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. 8.6. Geringfügige Abweichungen in der Beschaffenheit oder Struktur der Materialien stellen keinen Mangel dar.

9. Haftung / Schadenersatz

9.1. MagerGlas haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. MagerGlas haftet nur für grobes Verschulden. Ist der Kunde Unternehmer, hat er den Beweis zu erbringen. 9.2. Bei unsachgemäßer Wartung bzw. Handhabe durch den Kunden ist MagerGlas nicht zur Gewährleistung verhalten. 9.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet MagerGlas nicht. 9.4. Die Haftung von MagerGlas ist der Höhe nach mit dem Entgelt des jeweiligen Vertrages beschränkt. 9.5. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen MagerGlas beträgt 6 Monate. 9.6. Regressforderungen nach § 12 PHG sind ausgeschlossen es sei denn, der Regresserechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von MagerGlas verursacht oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleibt die Ware – gleich in welchem Zustand – unbeschränktes Eigentum von MagerGlas, auch dann, wenn Sie im Betrieb des Kunden bearbeitet oder verwendet wird. 10.2. Der Kunde darf die Waren bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

11. Höhere Gewalt

11.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendba- res Ereignis, welches der Leistungserbringung entgegensteht. 11.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von MagerGlas vorübergehend entgegensteht verlängert sich die Leistungspflicht von MagerGlas entsprechend.

12. Geheimhaltung / Verschwiegenheit

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, über sämtliche ihm von MagerGlas zugänglich gemachten oder zur Verfügung gestellten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von MagerGlas Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. 12.2. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Angebote von MagerGlas vertragsfremden Dritten nicht zugänglich zu machen. 12.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt während der Vertragslaufzeit aufrecht und endet 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

13. Eigenwerbung und Logoverwendung

13.1. Der Kunde räumt MagerGlas das Recht ein, ihn unter Abbildung etwaiger Logos bzw. Marken zu nennen, insbesondere, aber nicht ausschließlich auf der Webseite von MagerGlas. 13.2. Der Kunde räumt MagerGlas das Recht ein, sämtliche Arbeitsergebnisse bzw. Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung während und nach Beendigung dieses Vertrages unentgeltlich zu nutzen.

14. Geistiges Eigentum

14.1. Pläne, Skizzen, sonstige technische Unterlagen, Muster, Prospekte, Kataloge, Abbildungen etc. stehen – sofern kein anderer Urheber vermerkt ist – im geistigen Eigentum von MagerGlas. 14.2. Der Kunde erhält durch die Inanspruchnahme der Leistungen von MagerGlas keine Werknutzungs- bzw. Verwertungsrechte an geistigem Eigentum.

15. Datenschutz

15.1. MagerGlas verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz sämtlicher personenbezogenen Daten des Kunden. 15.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung dieses Vertrages von MagerGlas verwendet werden dürfen. Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass MagerGlas die ihm mitgeteilten Daten verarbeitet und intern verwendet.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts anzuwenden. 16.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich seines gültigen Zustandekommens ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von MagerGlas ausschließlich zuständig.

17. Zustellungen

17.1. Zustellungen an den jeweiligen Vertragspartner erfolgen auf dessen zuletzt schriftlich bekannt gegebene physische oder elektronische Adresse. 17.2. E-Mails gelten beim Vertragspartner am selben Tag als zugegangen, sofern beim Senden keine Fehlermeldung erscheint. 17.3. Schriftstücke per Post gelten, sofern sie im Inland zugestellt werden innerhalb von 2 Tagen, sofern sie ins Ausland zugestellt werden innerhalb von 7 Tagen nach Absendung als zugegangen. 17.4. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Adressenänderungen rechtzeitig bekanntzugeben.

18. Nebenabreden / Schriftform

18.1. Zu den Angeboten bzw. Verträgen von MagerGlas bestehen keine mündlichen Nebenabreden. 18.2. Änderungen oder Ergänzungen derselben sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

19. Einsatz von Subunternehmern

Der Einsatz von Subunternehmern durch MagerGlas ist stets zulässig.

20. Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von MagerGlas mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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